Wildtauben

  • In Deutschland gibt es vier Wildtaubenarten
  • die dem Jagdrecht unterliegen
  • Ringeltaube
  • Türkentaube
  • Hohltaube 
  • Turteltauben 
  • Zwei davon dürfen bejagt werden, nämlich
  • Ringel- und Türkentaube in Bayern vom 01.11. - 20.02.2021.
  • Hohl- und Turteltaube sind dagegen ganzjährig geschont.
  • Daneben gibt es noch Stadttauben
  • die dem Naturschutzrecht unterliegen
  • Alle Tauben brüten mehrmals im Jahr.
  • Sie legen immer nur zwei Eier.
  • Die Vögel sind monogam (Saisonehe).
  • Täubin und Tauber brüten abwechselnd.
  • Warum legen sie immer nur zwei Eier?
  • Nach dem Schlüpfen werden die Jungen ca. 14 Tage mit der sogenannten Kropfmilch von beiden Eltern gefüttert. Die Milch reicht aber jeweils nur für ein Junges.
  • Sie nehmen Salzlecken an und saugen Wasser mit dem Schnabel ein.

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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