Kurzwaffen

Alle Schusswaffen bei denen nicht die beiden Bedingungen für Langwaffen  vorliegen

Die Bedingungen sind:

  1. Gesamtlänge der Waffe einschließlich der Laufmündung und der Schaftkappe beträgt mindestens 60 cm
  2. Lauf und Verschluss im geschlossenen Zustand über 30 cm

Dazu zählen:

Weitere Begriffserklärungen:

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