Waffen

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände  und

 

2. tragbare Gegenstände

 

a)  die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehr- 

     fähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere

     Hieb- und Stoßwaffen

 

b)  die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,

     Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder

     Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die

     in diesem Gesetz genannt sind

 

vgl. Waffengesetz

 

Sie werden eingeteilt in:

  • Kriegswaffen
  • Sportwaffen
  • Jagdwaffen

 

Jagdwaffen werden eingeteilt in:

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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