Reiher

Zu den Reihern gehören :

  • Graureiher (Ardea cinerea), 
  • Silberreiher (Ardea alba) und 
  • Nachtreiher
  • Seidenreiher
  • Purpurreiher
  • Rohrdommel (Botaurus stellaris)  .
  • Der Graureiher unterliegt dem Jagdrecht und 
  • darf in Bayern bejagt werden vom 16.09. - 31.10. und 
  • nur im Umkreis von 200 Metern m geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereigesetzes.

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

 

Weitere Begriffserklärungen:

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