Murmeltier

  • Das Murmeltier unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BJG), ist aber ganzjährig geschont. Es lebt in den Hochlagen, oberhalb der Baumgrenze, sehr gesellig in Baukolonien, ist tagaktiv und ein echter Winterschläfer.
  • Murmeltier:         
  • unterliegt dem Jagdrecht
  • Ganzjährig geschont
  • Nagetier
  • Familie der Hörnchen (Erdhörnchen)
  • Bär, Katz und Aff
  • Bis 7 kg schwer
  • Lebensraum/ Lebensweise:
  •                                     Hochlagen, oberhalb der Baumgrenze
  • Baukolonien
  • tagaktiv 
  •  Echter Winterschläfer 
  • Oktober - April
  • Herabsetzen der Körperfunktionen
  •                                    Bau auspolstert, von innen verschlossen
  •                                    Erwachen (Temperatur unter  +5°)
  • Nahrung:                   Gräser und Kräuter
  • Fortpflanzung:           polygam
  • mit 3 – 4 Jahren geschlechtsreif
  •                                    Paarung im Mai im Winterbau
  •                                    Ca. 34 Tage Tragezeit
  •                                    2 - 5 nackte und blinde Junge/Nesthocker
  • Säugezeit mind. 2 Monate
  • Mit 2 Jahren erwachsen
  • Lautäußerungen:      Scharfer Pfiff bei Gefahr
  • Bejagung:                   Einzelabschuss beim Ansitz (Kugel)
  • Hauptfeind:               Steinadler
  • Mankeischmalz:         Kortisonhaltig

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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