Brackieren

  • Arbeit vor dem Schuss
  • Die Verfolgung einer Gesundspur (Hase, Fuchs)
  • erfolgt mit Bracken oder Laufhunden über mehrere Kilometer.
  • Laut Vorschrift ( Sachliche Verbote) muss das Gebiet mindestens 1000 Hektar umfassen.
  • Die Hunde arbeiten ohne Einfluss des Führers,
  • folgen der Spur in einem Bogenverlauf,
  • während der Jäger mit der Flinte vorsteht.
  • Wesentliche Eigenschaften der Hunde sind:
  • Spurwille,
  • Spursicherheit,
  • Spurlaut und
  • Ausdauer

Beim Brackieren macht sich der Jäger die Eigenschaft von Hase und Fuchs zunutze, bestimmte Pässe zu halten und dass diese Wildarten bei langsamer, spurlauter (fährtenlauter) Verfolgung durch den jagenden Hund nach einiger Zeit wieder in ihre angestammte Umgebung zurückwechseln

 

Brackieren ist nur zulässig (§19 BJG) auf zusammenhängenden Jagdfächen von mehr als 1.000 ha, wobei sich aber mehrere Jagdreviere zusammenschließen können.

 

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

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