Fangschuss

Schuss auf verletztes oder krankes Wild, um es tierschutzgerecht zu erlösen

  • Enfernung sollte so gewählt werden, dass das Tier durch die Annäherung des Jägers nicht unnötig beunruhigt wird
  • Schuss im Nacken oder in der Kammer
  • Schrotschuss kann recht zweckmäßig  und tierschutzgerecht sein, ist aber in Deutschland verboten (Sachliches Verbot §19 BJG)
  • Neben der Büchse darf auch die Kurzwaffe verwendet werden
  • auf Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann, müssen dabei mindestens  E 0 200 Joule gegeben sein (Sachliche Verbote § 19 BJG)

Weitere Begriffserklärungen:

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