Hege

  • Mit diesem Begriff werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen und verbessern. 
  • Die Pflicht zur Hege ist untrennbar mit dem Recht zu jagen verbunden.
  • Das Bundesjagdgesetz formuliert im §1 das Ziel der Hege 
  • als Schaffung und Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, 
  • der allerdings den landschaftlichen und landeskulturellen Bedingungen angepasst sein muss. 
  • Dazu gehört aber auch die Sicherung und Schaffung der Lebensräume und Lebensgrundlagen des Wildes.

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Weitere Begriffserklärungen:

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