V

Verbiss

  • Abb. : Leittriebverbiss einer Fichte
  • Verbiss vom Schalenwild gehört zu den forstwirtschaftlichen Schäden, 
  • die nach der gesetzlichen Wildschadensregelung  von der
  •  Jagdgenossenschaft ersetzt werden müssen, die Schadensregelung 
  • aber häufig vom Jagdpächter im Pachtvertrag übernommen worden ist. 
  • Ersetzt werden müssen aber nur Schäden an den Hauptbaumarten 

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Vogelkirsche

  • schnellwüchsig
  • lichtbedürftig
  • Wertholzproduktion
  • intensive Pflege notwendig

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

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