J

Jagdausübungsberechtigter

  • In verpachteten Revieren der Pächter 
  • Der Eigenjagdbesitzer (Bedingung: Jahresjagdschein und willens die Jagd auszuüben)
  • Der Eigenjagdbesitzer ohne Jagdschein mit angestelltem Jäger
  • Die Jagdgenossenschaft mit angestelltem Jäger   

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

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