Jagdbehörden

Jagdbehörden

                                  

  • untere : im Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat einer kreisfreien Stadt
  • höhere: Regierung der Regierungsbezirke
  • oberste: Staatsministerium
     

Jagdbeirat 

Jede Jagdbehörde hat einen  Jagdbeirat der die jeweilige Jagdbehörde berät, er hat nur beratende Funktion, aber bei der Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne muss die Jagdbehörde Übereinstimmung mit dem Beirat erzielen Verschiedene Verbände schicken Vertreter:

untere Jagdbehörde

je ein Vertreter aus

  • Forstwirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Jagdgenossenschaften
  • Jäger
  • Naturschutz

höhere Jagdbehörde

zusätzlicher Vertreter aus

  • Teich- und Fischereiwirtschaft

oberste Jagdbehörde

zusätzliche Vertreter aus

  • Berufsjäger
  • Tierschutz

 

Jagdberater

erfahrener Jäger vom Amt berufen, um die jeweilige Jagdbehörde zu beraten

kein Mitglied des Jagdbeirats, muss aber geladen sein zu den Sitzungen

erhält eine Aufwandsentschädigung

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

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