Jagdscheine

Jahresjagdschein

gilt ab dem Tag der Ausstellung bis zum Ende des Jagdjahres, berechtigt zum Erwerb von Jagdwaffen, ist Voraussetzung für die Jagdpachtfähigkeit

Tagesjagdschein

gilt 14 aufeinander folgende Tage, berechtigt nicht zum Erwerb eigener Waffen

Ausländerjagdschein

Ausländer können einen Jahresjagdschein erhalten, wenn sie eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden haben. 

Jugendjagdschein

erhalten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, wenn sie die Jägerprüfung bestanden haben. Folgende Einschränkungen gelten aber:

  • Kein Besitz eigener Waffen,
  • geliehene Waffen müssen unmittelbar nach der Jagd abgegeben werden,
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden,
  • Jagdausübung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer andern jagdlich erfahrenen Person.

Mit 18 Jahren wird der Schein in einen Jahresjagdschein umgewandelt.

Falknerjagdschein

Voraussetzung dafür ist, dass nach der bestandenen Jägerprüfung (Möglichkeit auch einer eingeschränkten Jägerprüfung ohne Waffenkunde und ohne praktischer Prüfung) auch die Falknerprüfung erfolgreich abgelegt worden ist.

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

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