Biber

(Castor fiber)

 

  • Biber unterliegen in Bayern nach wie vor dem Naturschutzrecht, 
  • sind aber aufgrund der Biberverordung unter bestimmten Umständen zum Abschuss freigegeben. 
  • Das heißt: Jeder einzelne Biber, der erlegt werden soll, muss von der unteren Naturschutzbehörde freigegeben werden, 
  • die dann damit auch einen bibererfahrenen Jäger beauftragt. 
  • Der muss sich dann mit dem Jagdausübungsberechtigten ins Benehmen setzen.

Biber:

                            Unterliegt dem Naturschutzrecht

                            Aber Biberverordnung

                                    Vom 01.09. – 15.03.

                                     Erleger braucht erforderliche Kenntnisse

                                    Von der Naturschutzbehörde bestellt

                                    Aber: ins Benehmen setzen mit Jagdausübungsberechtigtem

                                    Kaliber 6,5 mm E 100 = 2000 Joule

                                    Fangschuss: E 0 = 200 Joule

                                    Bis 40 cm lange Kelle, waagrecht abgeplattet, mit Schuppen besetzt

                                    Bis 25 kg schwer

                                    Schwimmhäute zwischen Hinterzehen

                                    Bis zu 23.000 Haare pro Quadratzentimeter

Taucht bis zu 20 Minuten lang

Bibergeil (Reviermarkierung)

Lebensraum/Lebensweise:

                                    Ans Wasser (Fließ- oder Stehgewässer) gebunden, semiaquatisch

                                    Verändert seinen Lebensraum – Biberdämme

                                    Biberburg – Eingang unter Wasser- Nest über der Wasseroberfläche

Nahrung:                    Gräser, Kräuter, Zweige und Rinde von Laubhölzern

                                    Fällt Bäume

                                    Nahrungsvorrat

Fortpflanzung:           monogam

                                    Hauptpaarungszeit: Januar/Februar

                                    Tragzeit: ca. 106 Tage

                                    2-4 sehende und behaarte Junge

                                    Säugezeit ca. 2 Monate

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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