Niederwild

Bis 1848 war der Adel Inhaber des Jagdrechtes

Niederwild durfte der Niedere Adel bejagen. 

Das war alles Wild, was nicht zum Hochwild gezählt wurde

Hochwild war dem Hohen Adel vorbehalte und durfte vom Niederen Adel nicht erlegt werden.

 

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

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