Eigenjagdrevier

  • Bejagbare zusammenhängende Fläche, die einer Person gehört und die Mindestgröße für ein Eigenjagdrevier besitzt

 

  • Mindestgröße in Bayern :

 

  • Im Hochgebirge und seinen Vorbergen:
  • mindestens 300 ha große zusammenhängende Fläche
  • Im Flachland und im übrigen Bayern:
  • mindestens 81,755 ha groß zusammenhängende Fläche

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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