Jagdreviere (Eigenjagdreviere oder Gemeinschaftsjagdreviere) können nur natürliche Personen pachten, die jagdpachtfähig sind.
Jagdpachtfähigkeit:
ist erreicht wenn der Jäger einen
und
2. volle drei Jagdjahre vorher einen solchen besessen hat
Pachtverträge
Höchstgrenzen
jeder Jäger darf höchstens pachten:
Höchstzahl der Mitpächter:
Beispiel: 504 ha (im übrigen Bayern) = 4 Pächter
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