Revierpächter

Jagdreviere (Eigenjagdreviere oder Gemeinschaftsjagdreviere) können nur natürliche Personen pachten, die jagdpachtfähig sind.
 

Jagdpachtfähigkeit:

ist erreicht wenn der Jäger einen

  1. gültigen Jahresjagdschein besitzt

und

       2. volle drei Jagdjahre vorher einen solchen besessen hat

 

Pachtverträge


Höchstgrenzen

jeder Jäger darf höchstens pachten:      

  • 2000 ha im Hochgebirge und seinen Vorbergen
  • 1000 ha im übrigen Bayern

Höchstzahl der Mitpächter:       

  • die ersten 500 im Hochgebirge und…
  • Die ersten 250 ha im übrigen Bayern     = 2 Pächter
  • Je weitere angefangene 500 (250) ha    = je 1 Pächter

Beispiel: 504 ha (im übrigen Bayern) = 4 Pächter

 

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

Ihr Partner für die Ausbildung zum Jäger:

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.